CSU beantragt Aufhebung des rechtswidrigen Beschlusses

30. Mai 2016

"Wir bitten Sie im Rahmen der nach Art. 108 GO bestehenden Beratungspflicht dringend den Beschluss über die Abberufung von Herrn Czerwenka in der nächsten Marktgemeinderatssitzung förmlich aufzuheben und gegebenenfalls in nicht öffentlicher Sitzung über einen eventuell von der CSU Fraktion ergänzten Antrag nochmals zu beraten und unter Beachtung der vorstehend dargelegten Rechtsauffassung des Landratsamtes ~oth, Kommunalaufsicht, erneut zu beschließen."

In ihrer Stellungnahme kam die Rechtsabteilung des Landratsamts Roth zur Auffassung, dass die Abberufung des Verbandsrats Boris Czerwenka ohne wichtigen Grund nicht rechtens ist.

In der kommenden Sitzung des Marktgemeinderats wird nun - durch einen Antrag der CSU_Fraktion - die Ruchlosigkeit von Herrn Czerwenka wieder hergestellt , indem der gefasste rechtswidrige Beschluss aufgehoben werden soll.

Aufhebungsantrag der CSU (PDF, 25 kB)

Stellungnahme Landratsamt (PDF, 106 kB)

Einwände Verwaltung (PDF, 232 kB)

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