„Impfdrängler“ - SPD Wendelstein fordert unabhängige Untersuchung und eine lückenlose Aufklärung

26. März 2021

Im Schwabacher Tagblatt wurde vor einigen Tagen über eine „Impf-Korruption in Wendelstein“ berichtet. Es ging darum, dass der 2. Bürgermeister der Marktgemeinde (MG) Wendelstein, Willibald Milde (CSU), und der Kämmerer der MG Wendelstein, Stefan Zeltner, sich unter Nutzung ihrer Tätigkeiten bei der WIPS (Wendelstein Im-mobilien, Bau und Service GmbH) außerhalb der üblichen Impfreihenfolge nach der Coronavirus-Impfverordnung haben impfen lassen. Angeblich wären sie wegen ihrer Tätigkeit für die WIPS in der Prioritätsklasse 1 (Schutzimpfung mit höchster Priorität nach § 2 der Coronavirus-Impfverordnung) der Impfreihenfolge eingeordnet gewesen. Herr Zeltner hat dann noch seine Eltern von Pyrbaum bringen lassen, weil noch Impf-stoff übrig gewesen sei.

Nun hat Bgm. Langhans in einer weiteren Zeitungsmeldung ausgeführt, dass zwar das „Vordrängeln“ beim Impfen nicht gerade schön sei und er Herrn Zeltner bereits gerügt und seine Entschuldigung angenommen habe, aber die Herren Milde und Zeltner würden der Prioritätsgruppe 1 angehören, so dass rechtlich kein Vergehen zu erkennen sei.

Diese Argumentation von Bgm. Langhans ist rechtlich falsch. Die Personen der Priori-tät 1 sind nach der Impfverordnung des Bundes, die für alle Länder und Kommunen in Deutschland gilt, ganz klar umrissen. Wie sich aus § 2 der Impfverordnung ergibt, ha-ben die Herren Milde und Zeltner unter keinen Umständen ein vorrangigen Impfan-spruch. Sie gehören der Geschäftsführung einer Immobiliengesellschaft an, die im Betreuten Wohnen lediglich Vermieter der dortigen Wohneinheiten ist.

Es müsste einem ehemaligen Polizeibeamten und einem Kämmerer klar sein, Perso-nen, die eigentlich für Recht und Ordnung in der Gemeinde garantieren sollen, dass diese Aktionen extrem verwerflich und moralisch nicht entschuldbar sind. Auch hätte Herr Milde als 2. Bürgermeister das Fehlverhalten des Kämmerers sofort unterbinden müssen und nicht auch noch selbst sich rechtswidrig impfen lassen dürfen.

Daraus ergeben sich nachstehende Folgerungen und Forderungen:

1. Die Impfung der Personen Milde und Zeltner war rechtswidrig im Sinne der Coronavirus - Impfverordnung.
2. Soweit Bgm. Langhans und Geschäftsleiter Herr Segmüller ebenfalls die oben angesprochene Meinung teilen, verschleiern sie die wahre Rechtslage.
3. Bei Herrn Milde als Beamter (Polizei) im Ruhestand und aktiver kommunaler Wahlbeamter ergeben sich noch schwerwiegendere Folgen, weil er aus seiner beruflichen Vergangenheit hätte wissen müssen, dass sein Verhalten rechts-widrig war.
4. Schluss mit der Salamitaktik, es müssen jetzt alle Karten auf den Tisch. Die Wendelsteiner SPD verlangt eine unabhängige Untersuchung und lückenlose Aufklärung. Der gesamte Sachverhalt muss transparent dargelegt werden.
5. Auch die inzwischen kursierenden Gerüchte, die den Impfskandal noch größer als bekannt vermuten lassen, müssen Teil der Aufklärung werden.
6. Mit diesem Hintergrund sind arbeitsrechtliche und disziplinarische Maßnahmen zu prüfen.

Dr. Kurt Berlinger SPD – Ortsvereinsvorsitzender Wendelstein

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