Wo hilft die Patientenverfügung und wo sind ihre Grenzen?

20. April 2015

AWO Wendelstein und SPD Kleinschwarzenlohe boten gemeinsamen Vortrag an

Kleinschwarzenlohe - Wo kann die Patientenverfügung im Sinn von weiterhin selbständiger Handlungsfreiheiten helfen und wo sind ihre Grenzen gegenüber medizinischen Verantwortung für den Patienten? Um diese Fragen und auch um die Vorsorgevollmacht als zweites wichtiges Dokument für ältere Menschen für den „Fall der Fälle“ in medizinischen Notlagen ging es bei einem öffentlichen Vortrag, den die AWO Wendelstein zusammen mit der SPD Kleinschwarzenlohe im AWO-Mehrgenerationenhaus bot.

Als Referenten für den Vortrag hatten die AWO Wendelstein und die SPD Kleinschwarzenlohe als gemeinsame Veranstalter Gerhard Kunz vom Pflegestützpunkt des Landkreises Roth gewonnen und dieser nutzte den Vortrag nicht nur für eine Vielzahl von Informationen über die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht, sondern stellte auch die Bandbreite der Beratungsangebote des Pflegestützpunktes in Roth vor. Der erste Schwerpunkt des Vortrags galt dabei der Patientenverfügung und hier ging es vor allem um deren Vorteile bei der Wahrung der Selbständigkeit des Patienten und um deren Grenzen gegenüber der Medizin selbst.

„Die Patientenverfügung hilft bei der Bewahrung eigenständiger Rechte von Betroffenen auf selbstbestimmte Betreuung und Hilfe, aber sie ist keine Rettung vor dem Tod bei der Entscheidung über bestimmte medizinische Maßnahmen im Sterbeprozeß.“ betonte Gerhard Kunz, denn die Patientenverordnung gelte nur für die stationäre Behandlung. Entscheidend für die Gültigkeit der Verordnung ist dabei für die Ärzte das Krankheitsbild des Patienten, wenn also definitiv der Sterbeprozeß begonnen hat oder eine indirekte Hirnschädigung als Krankheitsbild feststeht und damit die vorher ausgefüllte Verfügung als letzter Wille des Patienten gilt.

Patientenverordnung verhindert nur lebenserhaltende Maßnahmen beim Sterben

Gerade aufgrund der vielen in der Patientenverordnung angebotenen Regelungsmöglichkeiten sollte – Gerhard Kunz zufolge - die Verordnung Frage für Frage durchgearbeitet werden und vor allem Unklarheiten am besten mit dem Hausarzt in Rücksprache geklärt werden. Das zweite wichtige Dokument, das beim Vortrag vorgestellt wurde, war die Vorsorgevollmacht. Im Gegensatz zu der ebenfalls teilweise angebotenen Betreuungsvollmacht seien die in der Vorsorgevollmacht zu regelnden Entscheidungen weitreichender, weshalb der Aspekt der „Betreuung“ schon in der Vorsorgevollmacht mitbeinhaltet sei. Allein die Möglichkeit in der Vorsorgevollmacht, einen Bevollmächtigten und sogar einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen, sei dafür ein Beleg, denn die Betreuungsvollmacht sehe nur vor, die Entscheidung über einen Bevollmächtigten zunächst den zuständigen Behörden zu überlassen, was im Pflegefall wertvolle Zeit koste. Ebenso sind in den Fragen der Vorsorgevollmacht alle Rechte und Aufgaben des gewählten Bevollmächtigten individuell regelbar und festlegbar. Auch hier empfahl Gerhard Kunz abschließend die genaue Durcharbeitung der Fragen, um im „Fall der Fälle“ eine auch für die Angehörigen bindende Regelung zu haben. (jör)

Bild (jör): Gerhard Kunz (stehend) vom Pflegestützpunkt beim Landkreis Roth informierte die Zuhörer - auf Einladung der AWO Wendelstein und der SPD Kleinschwarzenlohe - bei seinem Vortrag im AWO-Mehrgenerationenhaus über die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht als wichtige Dokumente.

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